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SMVA der Schering AG Bergkamen - Toxikologen dürfen nicht alles Wissen darstellen
Redaktion: Dipl.-Ing. Bernd Wagner, Postfach 800 142, 45 501 Hattingen Datum: 11.10. 1992 Suchworte: SMVA Schering , Bergkamen , Sondermüll - Verbrennung , Berufskrankheit Krebs , Arbeitsschutz , Polychlorierte Biphenyle ( PCB ), Weichmacher , Schwerentflammbare Flüssigkeit , Hydrauliköl , Bergbauhydraulik , Flugzeughydraulik , Polyzyklische Kohlenwasserstoffe ( PAK ), Dioxine ( TCDD ), Furane ( TCDF ), Coplanare PCB , Phosphorsäreester , E 605 , Pentachlorphenol ( PCP ), Holzschutzmittel , Agent Orange ( 2,4-D und 2,4,5-T ), Pestizide, ( DDT , DDE , Lindan , Pyrethroide , Formaldehyd u.a.), Herbizide , Fungizide , Biozide , Insektizide , Desinfektion , Lösungsmittel , Benzol , Toluol , Xylol , Benzin , Treibstoff , Düsentreibstoff , Kerosin , Dieselöl , Auspuffgase , Nitro - Verbindungen , Chlorierte Kohlenwasserstoffe ( CKW ), 1,2,4-Trichlorbenzol , Trichlorethylen (1,1,1-TRI und 1,1,2-TRI ), Trichlorethan , Perchlorethylen , Tetrachlorethalen ( PER ) , Tetrachlorethan , Innenraumluft , Halogenkohlenwasserstoffe , Bildschirmarbeit ( VDT ), Multiple Chemikalien Sensibilität ( MCS ), Gefährliche Giftstoff Intoleranz , Allergie , Psoriasis , Flammschutzhemmer , Ionisierende Strahlung ( IR , UV , Mikrowelle , Alpha-Strahlung , Beta-Strahlung, Gamma-Strahlung, Neutronenstrahlung, ), Radongas , Photochemie , Radikalenbildung , Synergismen , Kernkraftwerke ( KKW ), Atomwirtschaft , Asbest , Künstliche Mineralfasern ( KMF ), Schweissrauch , Rauchgas , Nitro - Verbindungen , Krebs , Morbus Hodgkin ( MH ), Non Hodgkin Lymphom ( NHL ), Weichteilsarkom (WTS), Leukämie ( Myeloische L. (ML), Lymphatische L. (LL)), Aplastische Anämie (APA), Mesotheliom , Asbestose , Silikose , Lungenkrebs, Hautkrankheit , Besondere Chemikalienunverträglichkeit , Klärschlamm - Trocknung (KTA), Klärschlamm-Verbrennung ( KVA ), Waste Sludge Incineration , Müllverbrennung ( MVA ), Thermoselect - Mü:llverbrennung , Reststoff - Verbrennung ( RVA), Emissionen , Immissionen , Bioindikator , Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ), Einwendungen , Sludge Incineration , Waste ... Bürgerinitiative Müllverbrennung - Nein! Nachdem die Mitglieder der Bürgerinitiative und EinwenderInnen gestern ihre Teilnahme an z.Zt. in der Kamener Stadthalle stattfindenden Erörterungstermin zur Schering-Giftmüllverbreinungsanlage aufgekündigt haben, wurde die Versammlung totzden ohne sie fortgesetzt. Heute stand dabei das Gutachten zur umweltmedizinischen Belastung (humantoxikologisches Gutachten) des Direktors des Medizinischen Instituts für Umwelthygiene und Hygiene der Uni Düsseldorf, Prof. Dr. B.V. Schlipköter, auf der Tagesordnung (jedenfalls laut ursprünglicher Planung). Da EinwenderInnen und Bürgerinitiative den Erörterungstermin weiterhin für eine Farce halten und diese durch ihre Anwesenheit nicht legitimieren vollen, haben sie heute nicht an EÖT teilgenommen, obwohl sie sich mit den Gutachten kritisch auseinandergesetzt haben. Im folgenden übermitteln wir Ihnen eine zusammengefasste Bewertung von zwei Mitgliedern der Selbsbiltegruppe für Krebsbetroffene und Freunde, Hattingen (Eva Nimmert und Bernd Wagner, 45501 Hattingen, Postfach 800 142, Tel: bek.). Wir werden uns nochmals ausführlicher in einem Presse/Mediengespräch dazu äussern, ein Termin steht noch nicht fest. Kritische Betrachtung der toxikologischen Beurteilung zur SMVA Schering, Bergkamen Das Gutachten stützt sich auf Daten, die die Fa. Schering vorgegeben hat. Das ist problematisch, weil die Toxikologen so mit Daten arbeiten müssen, die keinesfalls für den Bürger verlässlich sind. Die Fa. Schering hatte die Möglichkeit, für sie bestmögliche Werte aus Messreihen herauszusuchen und sie dann als Durchschnittswerte auch noch über den Monat hinunterzurechnen (abzuschätzen). Für die Gesundheitsbetrachtung wichtige Spitzenwerie werden dadurch nicht berücksichtigt. Insbesondere auf die Spitzenwerte und die dadurch verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen weist jedoch Dr. Mersmann (Kinderarzt, Essen, Spezialist zu Pseudokrupp durch Emissionen aus Industrieanlagen, insbesondere aus Aluminiumhütten) immer wieder bei seinen Vorträgen zu Pseudokrupp hin, denn nicht die Mittelwerte sind es, die die Kinder schädigen, sondern die Spitzenwerte, und die sind hier keinesfalls dargestellt. Es wurden nicht die normalen oder hohen Werte angenommen, sondern sehr sehr niedrige, die die Schering AG in die Lage versetzen, sehr schlimme Emmissionen in die Umwelt hinauszutragen, ohne dass die Bevölkerung davor gewarnt wird. Gegenüber früheren toxikologischen Gutachten ist eine Verbesserung der Darstellung der Einzelstoffe zu erkennen. Dies ist wohl auch zurückzuführen auf den vehementen Einsatz der Bürgerinitiativen, die sich nicht mit Halbwahrheiten und unzutreffenden Darstellungen zufrieden geben. Der Umfang der beurteilten Stoffe ist jedoch sehr gering. Tatsache ist aber, dass eine sehr viel höhere Zahl von schädlichen Stoffen durch die Vermischung der Abfallstoffe in der Giftmüllverbrennungsanlage hergestellt wird. Da die Verbrennungsluft zu 80 % aus Stickstoff (N2) besteht, werden sehr viel mehr Nitrose Verbindungen hergestellt durch die Verbrennung als Oxidationsprodukte, d. h. Sauerstoff- (02 Verbindungen. Ein großer Teil wird bereits als NO2 emittiert, so daß die Nitro- Verbindungen in sehr viel höherem Maße entstehen werden als die Dioxin-Verbindungen. Und da eben diese Nitroverbindungen sehr gefährlich sind, ist hier besondere Aufmerksankeit und Vorsicht geboten. Als ein Beispiel kann hier die Entstehung von PCBs durch Verbrennung von chlorierten Kohlenwasserstoffen gelten. Das ist insbesondere am Beispiel der Hessischen Industriemüll GMBH (HIM) dargestellt worden, weil dort sehr hohe PCB-Konzentrationen in der Abluft der Anlage vorhanden waren, obwohl kein PCB darin verbrannt worden ist. Eben dieses PCB fehlt hier in der Beurteilung. Weiterhin fehlt auch eine Darstellung darüber, dass aus der Anlage .Benzol, Trichlorbenzole, Hexachlorbenzole und deren Nitrose Verbindungen herauskommen. Von den Hexachlorbenzolen und Trichlorbenzolen weiss man, dass sie Tumore erregen, und von den Nitroverbindungen weiss man, dass sie krebserregend sind. Benzol ist ebenfalls, stark krebserregend, verursacht Leukämie und wirkt stark allergisierend. Zum Nickel hinzukommend, das auch emmitiert wird, ist hier wieder eine Verstärkung der Allergien in der Umgebung der Anlage zu erwarten. In der nachgeschalteten Aktivkohlefilterung ist vorauszusehen, dass sich neue Dioxine und chlorierte Kohlenwasserstof fe bilden und auch anorganische Dioxine, die durch den Aktivkoks als Katalysator hergestellt werden. Diesen Effekt kennt man bereits aus der DeNovo-Synthese bei Müllverbrennungsanlagen mit Gewebefiltern. Dort bilden sich neue Dioxine, und andere Gifte, die vorher noch nicht vorhanden waren. Insbesondere auch durch das Vorhandensein der Schwernetalle, die z. T. im Aktivkohlefilter aufgehalten werden, werden sich durch die katalytische Wirkung dieser Schwermetalle bei sehr niedrigen Temperaturen auch neue Dioxine und andere Gifte bilden können. All diese Stoffe sind in der gesundheitlichen Beurteilung nicht erwähnt. Insbesondere Dr. Pott weist in der Betrachtung der PAK darauf hin, dass ein besonderes Augenmerk auf die synergistische Wirkung zwischen verschiedenen Stoffen gelegt werden müsste. Leider war er nicht in der Lage, das genauer darzustellen, da er nur einen bestimmten Stoff in seinen sauberen Vorkommen darstellen durfte. Das Gutachten ist nicht so angelegt, dass die Stoffe in ihrer Wirkung miteinander auf den menschlichen Körper und seine Gesundheit dargestellt werden, sondern nur in ihrer Einzelwirkung, und das ist für diese Anlage und für diese Emmissionen ganz einfach nicht zutreffend. In den Ausführungen des Gutachtens wird eingeräumt, dass die errechneten Krebswerte nur für gesunde Menschen gelten, hier aber in der Umgebung sehr viele bereits vorgeschädigte Menschen (Kinder und ältere Leute) leben. Diese Menschen werden nachweislich sehr viel sensibler auf diese Schadstoffe reagieren, als gesunde Menschen. Nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen zur Beeinträchtigung von Menschen mit krebserzeugenden Stoffen dürfen z. B. Allergiker diesen Stoffen nicht ausgesetzt werden. Das sind mind. 30 % unserer Bevölkerung. Das gleiche gilt für Herzkranke, Asmathiker, Menschen mit Krebsschäden in der Familie. Insb. sind Chlorwasserstoff (HCl) und Flourwasserstoff (HF) besonders atmungsschädigend und reitzen die Atemwege und Schleimhäute. Die Menschen in der Umgebung hier sind bereits vorgeschädigt und dürfen diesen Einflüssen nicht ausgesetzt werden. Dies gilt auch für die ehemaligen Bergarbeiter, die schon an Staublunge leiden oder ihre Berufskrankheit noch nicht anerkannt bekommen haben. Ihr Gesundheitszustand wird sich aber ebenso wie bei den Asthmatikern verschlimmern. Das Gutachten fordert epideniologische Studien heraus, denn es weist auf besondere Gefahrenpotentiale hin, die durch die UVPUntersuchung nicht dargestellt worden sind. Insbesondere fehlt hier die besondere Gesundheitssituation der Menschen in der Umgebung: Wie hoch ist die Krebssterblichkeit in der Bevölkerung? Wie hoch ist die Exposition der Menschen, die bei der Schering AG arbeiten und nachts noch zusätzlich durch die Emmissionen beeinträchtigt werden? Wie sieht es mit Atemwegserkrankungen und Allergien aus? Ist hier evtuell eine sehr viel höhere Allergierate feststellbar als anderswo? Es scheint dringend erforderlich, den Immunstatus der hier lebenden und arbeitenden Menschen zu erforschen und in die Vorbelastungsuntersuchungen einzubeziehen. Soweit eine zusammenfassende Stellungnahme zum Schlipköter - Gutachten, zu der in Detail bestimmt noch viel hinzuzufigen ist. Mit freundlichen Grüssen gez. Stefan Nies
Bürgerinitiative Müllverbrennung - Nein! Oliver Kalusch, Ökologie-AG Bochum: Einwendungen zu Inhalten des Toxikologischen Gutachtens von Schlipköter: Das Gutachten von Schlipköter zeichnet sich dadurch aus, dass Stoffe nicht erfasst worden sind. So fehlt ein grossteil der Stoffe, die aufgeführt sind in der TA Luft unter: Nr. 2 -3 Nr. 3. 1 .4 Nr. 3. 1 -6 Nr. 3. 1 .7 Nr. 3. 1 - 9 Die im Input der Fa. Schering enthaltenen Substanzen Aluminium, Jodverbindungen, Zink, Di-ethylether, tertiärer ???, Tetralin, Tri-Ethyl-Aluzinium,-Isobut-ylaluziniumchlorid, Dibuthylaluzinium-Chlorid, Ehtylaluminiumchlorid, ???. Ebenfalls nicht aufgeführt wurden die von Sachverständigenrat für Umweltfragen in ihren Sondergutachten zur Abfallwirtschaft aufgeführten Stoffe, die von Sondermüll-Verbrennungsanagen emmittiert werden. Diese sind Brom-di-chlormethan, Bromoform, Di-brom-chlormethan, Bromchlormethan, Ethylenbromid, Brommethan, Pyren, Trichlorbenzol, Hexachlorbenzol, Octochlorphenol, Pentachlorphenol, 3-4-Dimetylphenol. Ebenfalls fehlen die in der Literatur aufgeführten Substanzen, die aus Müllverbrennungsanlagen enmitiert werden, Chlor-diphenyl-ether, Chlorphenyldiphenylether, Chlorphenylnaphtylether, Chlordinaphtylether, Chlorbenzofurane, Chlorbenzonaphtofurane, Chlordinaphtofurane, Chlorphenyldibenzofurane, Chlorbenzodioxine, Chlorbeazonaphtodioxine, Chlordinaphtodioxine, Chlorphenyldibenzodioxine, 3-fach oder höher halogenierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane. Die in der Bewertungshilfe Dioxine der Hessischen Landesanstalt für Umweltschutz (HLFU, Dr. Michel Menzel, 1989, Heft 53) aufgeführten flourierten, bromierten, jodierten sowie nitrierten Dibenzodioxine und Dibenzofurane fehlen ebenfalls. Die Auswirkungen klimawirksamer Spurengase, wie Kohlendioxid, Methan, FCKW sind ebenfalls nicht aufgeführt. Eine Auswirkung der in die Anlage eingebrachten und enmitierenden radioaktiven Substanzen ist ausserdem nicht erfolgt. Die Untersuchung auf PAH, PAK, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ist unvollständig. Hierbei konzentriert sich das Gutachten ausschliesslich auf die Leitzubstanz Benzo-a-pyrene jedoch nicht auf die anderen polyzyklischen aromatischen KW. Da die Bedeutung der Leitsubstanz jedoch durch verschiedenen Messungen ausserordentlich in Frage gestellt ist, müsste die Emaission sämtlicher Stoffe und deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper und die Umwelt bewertet und untersucht werden. Zudem weist das Gutachten erheblich methodische Mängel auf. Bei den klassischen Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff und Kohlenmonoxid wird lediglich die Einzelwirkung der Substanzen untersucht, jedoch nicht auf synergistische Effekte eingegangen. Die mögliche Berechnungsgrundlage gemäss der Technischen Regel für Gefahrstoffe Nr. 403, die einen Grenzwert für Stoffgemische angibt, wird nicht beachtet und nicht betrachtet. Somit wird das Gefährdungspotential nicht korrekt erfasst. Die von Schlipköter vorgelegten Werte zur Berechnung des Kreborisikos bei verschiedenen Schwernetallen müssen als umstritten gelten. Sie differieren eindeutig von den Werten, die Dr. Kruse (Universität Kiel, Institut für Toxikologie) in einer vergleichbaren Studie angegeben hat. So ergibt sich nach den Berechnungen von Kruse ein Wert vn ca. 5 'Krebstoten bei einer Anzahl von 1 Million fraglichen Personen, bei Schlipköter sind es jedoch 3 Personen. Berücksichtigt man, dass eine Anlage in den USA nur dann genehmigungsfähg ist, wenn das die durch sie verursachte zusätzliche Krebsrisiko den Wert von einen zusätzlichen Toten pro einer Millionen Einwohner nicht überschreitet, so ergibt sowohl nach Schlipköter als auch nach dem Einspruch der BI, dass diese von Schering geplante Anlage nicht gebaut werden dürfte. Dies trifft auch für Einzelsubstanzen zu. Auch Schlipköter zeigt durch seine Rechung dass das Kreborisiko bei 1 - 2 Krebstoten auf 1 Million Einwohner für die Einzelsubstanz Chrom liegt. Zu bemängeln ist dabei, dass im Textteil der Studie Erkrankungsfille und reale Krebstote nicht voneinander unterschieden werden. Die Anzahl der Krebserkrankungen wird wesentlich höher als die der Krebstoten liegen, so dass sich das von Schlipköter errechnete Risiko von 3/100 000 wesentlich erhöhen wird, wenn man die Krebserkrankungen hinzuzieht. Jenseits der verschiednen Berechnungsarten für die Bestimmung der Krebsmortalität weist dieses Gutachten einen zentralen Mangel auf. Denn bei der Berechnung der Krebstoten ist lediglich der inhalative Pfad, d. h. die Belastung durch die Aufnahme krebserregender Substanzen über die Atmung berücksichtigt. Ein Nahrungskettenmodell, das berücksichtigt hätte, inwieweit Belastungen durch Stäube, Nahrungsaufnahme u. a. Gefährdungspfade erfolgt, ist, obwohl das toxikologischer Standard ist, nicht entwickelt, nicht dargelegt worden - und auch nicht in die Berechnung mit einbezogen worden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Krebstoten bis zu einen Faktor Tausend bei der Entwicklung und Darstellung eines solchen Modells erhöhen wird. Insofern ist die Aussage im Schlipköter-Gutachten, die Zusatzbelastungen durch den Betrieb der geplanten SMVA verden aus medizinisch-toxikologischer Sicht daher die Gesundheit der Bervölkerung in der Umgebung nicht messbar beeinflussen, nicht nur nicht nachgewiesen, sondern sie ist grob fahrlässig. Zum einen ist, wie dargelegt worden, die Belastungsgrenze, die in den USA als erträglich gilt, weit überschritten, zum anderen weist das Gutachten solche methodischen Mängel auf, dass jede sichere Aussage dieser Art nicht sachlich ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein Risiko, an Krebs zu sterben, in der Grössenordnung von 1 / 1.000 liegt, d. h. Jeder tausendste Einwohner in der Umgebung wird durch den Betrieb der Schering SMVA an Krebs sterben. Dies hat die BI in ihren Einspruch bereits dargelegt, dies ist bis heute nicht widerlegt worden und sollte bei der Verhandlungsführung auf den Erörterungstermin offensichtlich auch nicht möglich sein. Oliver Kalusch, AG Ökologie Bochum Einwendungen gegen die SMVA Bergkamen: http://www.free.de/WiLa/Klaerschlamm/smvabk1h.htm , Nachtrag vom 26.8.1992
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