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Müllverbrennung im Biomassekraftwerk

Ob stark belastetes Altholz oder Müll, alles ist dank unbedachter Gesetzgebung möglich!

Pressemitteilung

Müllverbrennung im Biomassekraftwerk

 Umweltskandal in Brandenburg

 ►wird aus Ersatzbrennstoffen zukünftig BIO-Abfall ?

 ►Müll in staatlich geförderten BiomasseKraftwerksanlagen ?

 In einem bisher bundesweit 1.malig geplanten Vorhaben, sollen in einem 120.000 Tonnen Biomasse-Kraftwerk in Brandenburg Baruth zukünftig Abfälle verbrannt werden. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) dürfen seit 2002 laut Biomasseverordnung ausschließlich nur biogene Stoffe wie Holzhackschnitzel in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung verbrannt werden. Werden hingegen Siedlungsabfälle verbrannt, so verliert die Anlage laut bestehendem Gesetz ihren Förderstatus und gilt dann als eine normale Müllverbrennungsanlage. So war bisher die gesetzliche Lage, die jetzt über diesen bundesweit 1. Pilotversuch ausgehebelt werden soll.

 Beim brandenburgischen Umweltministerium wurde beantragt, sogenannte "mittelkalorische" Abfälle (11.-16.000 KiloJoule) aus der mechanisch-biologischen Aufbereitung der Firma MEAB aus Vorketzin im Biomassekraftwerk der Fa. Unitherm Baruth GmbH in Baruth zu verbrennen. Die Siedlungs-,/ Gewerbeabfälle stammen aus der Restabfallbehandlung der Brandenburgischen Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße, Barnim und Märkisch-Oderland sowie der Bundeshauptstadt Berlin. Es wurde bekanntgegeben, das Probeweise ab September 2004 in der Rostfeuerungsanlage des Biomassekraftwerkes die ersten Abfälle verbrannt werden. 

Als Hauptgrund für die geplante betriebliche Umstellung auf Abfälle wurde von der Betreibergesellschaft angeführt, das die Preise für Altholz derartig gestiegen seien und keine weiteren Altholzmengen mehr preisgünstig auf dem Markt zur Verbrennung in Deutschland zu erhalten sind. Verharmlosend werden die zur Verbrennung vorgesehenen Siedlungs-/Gewerbeabfälle dann nicht mehr Abfälle genannt, sondern als “Ersatzbrennstoffe“ deklariert, die als weiße Kohle konventionelle fossile Brennstoffe ersetzen sollen. Argumentiert wird ebenfalls eine CO2-Einsparung.

 Damit erfüllt sich die negative Prophezeiung der Umweltbewegung, die frühzeitig die Rot-Grüne Bundesregierung davor gewarnt hatte, das über Biomassekraftwerksanlagen, die nach den selben rechtlichen und technischen Voraussetzungen erbaut wurden wie herkömmliche Müllverbrennungsanlagen (§ 4.BImSchV und § 17.BImSchV) auch Abfälle verbrannt werden können.

 Diese Entwicklung war bundesweit vorhersehbar, denn es wurden mehr Altholzverbrennungsanlagen genehmigt, als insgesamt Altholz in Deutschland vorhanden ist. Viele Betreiber von "Biomassekraftwerken" verbrennen bereits heute importiertes Altholz, z.b. aus den Benelux-Ländern. In den Niederlanden muss belastetes Altholz als Sondermüll kostenaufwendig entsorgt werden. Nach Deutschland importiert bringt es bei Grenzübertritt dann als sogenannte "Biomasse" umdeklariert den nach EEG-Gesetz geförderten Biomasseanlagen hohe Gewinne bei der Stromerzeugung sowie den regional Betroffenen eine lokale Schadstoffanreicherung aus dem Schornstein.

Ein Absurdem ohnegleichen: die Altholzverbrennungsanlage der Firma Unitherm Baruth GmbH (Kunz KG) liegt mitten in einem der größten Waldgebiete von Brandenburg im Naturpark Hoher Fläming, in dem genügend unbelastetes Waldholz vorhanden ist, das jedoch brach im Wald liegt.

 Waldholz genügend vorhanden

 In der BRD fallen laut UBA-Gutachtenjährlich ca. 12 Mio. Tonnen Waldholz an. Diese gewaltige Holzmenge, so die bundesweite Beobachtung, wird jedoch kaum genutzt, so die Erkenntnisse des Institut für Energetik und Umwelt /Leipzig, das im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin das Gutachten "Monitoring zur Wirkung der Biomasseverordnung auf Basis des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)" bereits im August 2003 vorstellte.

 Hauptgrund für die Nicht-Nutzbarmachung der unbelasteten Waldhölzer seien die hohen logistischen Kosten, die pro Tonne bis zu 60-80 Euro ausmachen. Mit anderen Worten: das naturbelassene Holz aus dem Wald zu holen ist den Betreibern zu teuer. Trotz Erhöhung der Vergütungssätze für unbelastete Hölzer der Klasse I und II über die Biomasseverordnung werden diese Waldhölzer nur unzureichend genutzt. Die derzeit in der Bundesrepublik zur Verbrennung gelieferten Althölzer stammen hingegen überwiegend aus den kommunalen Sperrmüllsammlungen, die bereits vom Gebührenzahler finanziert und somit kostengünstig den Biomasse-Verbrenn-ungsanlagen zur Verfügung gestellt werden.

 Vom Betreiber ist geplant, bei den Behörden zu beantragen, trotz der Verbrennung von Abfällen nicht auf die EEG-Fördergelder zu verzichten. Es wird die Argumentation vertreten, das bei der Verbrennung von Abfällen ebenso wie bei der Biomasse fossile Energieträger eingespart werden, die mit zur CO2 Einsparung beitragen. Zu hoffen ist, das der Betreiber, die Fa. Unitherm Baruth GmbH die Fairnis besitzt, keinen Antrag zu stellen, der die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren ausschließt, sondern das die Änderungsgenehmigung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der betroffenen Bevölkerung durchgeführt wird.

 Die zwingende Frage ist zu stellen, ob Mangels Althölzer die Politik es weiterhin zulassen wird, das in Deutschland weitere Biomassekraftwerke zu klassischen Müllverbrennungsanlagen umdeklariert werden. Eines steht fest:

 die Rot-Grüne Bundesumweltpolitik hat wieder einmal an Glaubwürdigkeit verloren !

 Siek, den 2.9.2004

 V.i.S.d.P.: Klaus Koch

Öffentlichkeitsarbeit

für den Umweltverband

DAS BESSERE MÜLLKONZEPT

Bundesverband Deutschland e.V.

 

e-Mail: muellkonzept-sh@t-online.de