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►Sonderabfälle als Biomasse: Bedingt durch den hohen Schadstoffgehalt an Teerölen (pro Schwelle 10-15 Kg) gelten in Deutschland Bahnschwellen als besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Forderung: Belastete Biomasse muss in Sondermüllverbrennungsanlagen bei mind. 1.100 Grad entsorgt werden. Die Verbrennung bei nur 850 Grad muss bei zu erwartenden Chlorgehalten von über 1% als unzureichend bezeichnet werden. Die 17. BImSchV schreibt dann höhere Temperaturen vor, als im Euro-Park geplant.
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