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Einmal Müllverbrennung, immer Müllverbrennung!!
Dank der eingegangenen Spenden vieler umweltbewusster Bürger konnten wir den nächsten Schritt gehen, und unseren Anwalt beauftragen!
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September 2004 Erstes “Biomassekraftwerk” will Müll verbrennen!!!
Müll aus Italien bald in Bergkamen!??
Höchste Zeit für unsere Kommunalpolitik dieser Gefahr einen Riegel vorzuschieben!!!
Aber alle schweigen!
Bund der Steuerzahler zu BMHKW`s:
Auch der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen betrachtet die derzeitige Genehmigungspraxis der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Biomasse-Heizkraftwerke äußerst kritisch. Sollte sich diese Genehmigungspraxis nicht ändern, so kann ohne Übertreibung gesagt werden, dass wir sehr bald mit Überkapazitäten zu rechnen haben, wie wir sie jetzt schon bei den 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen gerade in der Rheinschiene zu beklagen haben. Sicher haben Sie auch aus der Presse erfahren, dass míttlerweile in den nicht ausgelasteten Müllverbrennungsanlagen am Standort Kamp- Lintfort (Kreis Wesel), Krefeld und Oberhausen- Lirich Hausmüll aus Italien verbrannt wird, um eine Auslastung zu gewährleisten.
Überkapazitäten was Biomasse-Heizkraftwerke im Regierungsbezirk Arnsberg angeht sind leider zu befürchten, da nicht nur am Standort Bergkamen ein solches Biomasse-Heizkraftwerk gebaut werden soll, sondern auch an anderen Standorten im Regierungsbezirk, so in Kirchhundem und Finnentrop bereits Holzheizkraftwerke entstanden sind oder noch entstehen sollen. Für diese Fehlentwicklungen was Kapazitäten in den Biomasse-Heizkraftwerken angeht ist nicht nur der Bund verantwortlich, der durch das Erneuerbare Energiengesetz den Strom, der in solchen Anlagen produziert wird, viel zu großzügig vergütet (diese Subventionen sind übrigens letztlich vom Steuerzahler über Stromentgelte zu bezahlen), auch das Land Nordrhein-Westfalen trägt mit seiner verfehlten Politik auf diesem Gebiet zu der Schaffung von Überkapazitäten im Bereich der Biomasse-Heizkraftwerke bei.
Einer Pressemitteilung vom 20.10.2000, die aus dem damaligen NRW-Landesministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stammt, ist zu entnehmen, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt völlig überflüssigerweise der Bau von 60 Holzheizkraftwerken mit „effizienter Kraft-Wärme-Kopplung finanziell unterstützt“ wurde. Der damalige Staatssekretär Dr. Thomas Griese kündigte an, „auch der Bau von Holzkraftwerken mit einer Nennwärmeleistung von unter 100 kwh wird jetzt finanziell unterstützt“. Man muss sich besorgt fragen, wo das Altholz herkommen soll, das in dieser Vielzahl von Holzkraftwerken entsorgt werden soll.
Als Fazit bleibt festzuhalten, um Leerstände in den besagten Bio-Holzkraftwerken zu verhindern, ist ein Umsteuern, was die Genehmigungspraxis der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen angeht, dringend erforderlich.
Bund der Steuerzahler
Nordrhein-Westfalen e.V.
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Pressemitteilung
20. April 2004 Belastetes Altholz ist Sondermüll
Berechtigter Protest in Bergkamen gegen
die Verbrennung von belasteten Althölzern
Vertraut man den besänftigen Worten des HARPEN AG Firmensprecher Thomas Kemper, dann ist die Verbrennung von schadstoffbelastenden Althölzern vollkommen harmlos und gänzlich ungefährlich. Wenn man dann noch die fast schon zynisch anmutenden Worte liest, mit der die berechtigten Ängste der Bevölkerung herunterspielt werden, dann wird schnell klar, in wessen Lohn und Brot hier von einer Unbedenklichkeit gesprochen wird. Tatsache ist es jedoch, dass der Sprecher der HARPEN AG irrt, wenn er behauptet, das die Abfälle der höchsten Schadstoffklasse A IV kein Sondermüll sei:
Aus Sonderabfall wurden BIOabfälle
Nach der gesetzlichen Definition handelt es sich bei Altholz der Klasse A IV um „besonders überwachungsbedürftigen Abfall“. So mussten vor Umsetzung der Altholzverordnung (31. März 2003) hochgiftige Bahnschwellen und Hopfenstangen nach dem Chemikalienrecht und der Gefahrenstoffverordnung als Sonderabfall in entsprechenden Anlagen entsorgt werden. Das sich viele Länder nicht an diese Vorgaben hielten und stattdessen diese Sonderabfälle auf Billigdeponien vergruben, kann nicht darüber hinweg täuschen, da diese hochbelasteten Abfälle auch heute noch unter das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fallen und somit besonders überwachungsbedürftige und wassergefährdender Abfall sind. Im Unterschied zu damals wurden per politischer Willenbildung von der Rot-Grünen Bundesregierung heute über eine fragwürdige Verbalakrobatik aus hochgiftigen Sonderabfällen „Bioabfälle zur thermischen Verwertung“.
Unzureichende Kraftwärme-Koppelung
Die Biomasseverordnung ist Bestandteil des Erneuerbaren Energiengesetz EEG. Diese gesetzliche Möglichkeit wird heute in der BRD überwiegend von Energiemonopolisten zum Bau von Altholzverbrennungsanlagen zur uneffektiven (29% Gesamtwirkungsgrad) und einseitigen Stromerzeugung genutzt, ohne eine 3-fachhöhere CO2-Einsparung über eine Kraftwärme-Koppelung zu ermöglichen. Das allseitig angeführte Argument, diese Anlagen bauen zu müssen, um zur CO2 Einsparung und zur Minimierung der Klimakatastrophe beizutragen, ist eine große aufgesetzte Lüge zu Lasten der Bevölkerung, die lokal weitere Schadstoffbelastung ertragen muss. Der wirtschaftlicher Gedanke ist diesen Unternehmen näher stehend als der Umweltschutz der Bevölkerung, denn dank der Bundesregierung kann hier wird richtiges Geld verdient werden: Über Anlagen in der Größe der Bergkamener Harpen-Anlage wird über die Verbrennung von schadstoffhaltigen Althölzern, der Netzeinspeisevergütung der Bundesregierung sowie über die Verbrennung von sogenannten “positiv-erzeugten CO2-Mengen“ über den “Emissionshandel“ insgesamt kräftige Reingewinne von über 15 Mio. €uro jährlich erzielt.
Aushöhlung von Gesetzen
Deshalb sind es gerade die einseitigen Interessen der Fa. HARPEN AG, die Umweltschützern in ganz Deutschland große Probleme bereiten: So hat HARPEN in 1 seiner 4 geplanten Altholzverbrennungsanlagen in Kehl / Rhein vor, die bereits bestehende Anlage von unbelasteten Hölzern auf fast ausschließlich belastete Hölzer zu erweitern. Verbrannt werden sollen 80 % der Gesamtmenge an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, was auf den entschiedenen Widerstand der Anlagengegner nicht nur in Kehl sondern auch im nahen Frankreich trifft.
Ausnahme nur für HARPEN-Anlagen
Wie in Kehl wurde die geplante Anlage in Bergkamen / NRW mit einer Ausnahmegenehmigung beantragt: Die Fa. HARPEN will in den Anlagen die belasteten Althölzer statt wie über das Bundesimmissionsschutzgesetz mit einer Mindesttemperatur von 850 Grad gefordert, mit nur unzureichenden 750 Grad verbrennen. Hier sollen unter dem Vorwand einer kostengünstigeren Rauchgasreinigung (Stickoxidminimierung) bestehende Gesetze zum Schutz der Bürger und zur Luftreinhaltung gezielt unterwandert werden. Dies gilt es in der gesamten BRD zu verhindern.
Prof. Funke / Münster, ein bezahlter “Unbedenklichkeits-Experte“ für die Fa. HARPEN, zugleich auch der Erfinder eines quasi dauerhaften Dioxin-Messgerätes, (AMENSA-Verfahren) zur Dioxin-Probenahme, ist einer der deutschen Dioxin-Päbste, der es eigentlich besser wissen müsste, als Anlagen schön zu reden.
Ihm ist bestens bekannt, das bei vorhanden Chloranteilen (u.a. PVC-Möbel-Beschichtungen) hochgiftige Dioxine entstehen. Rauchgasreinigungsanlagen müssen heute nach gesetzlichen Vorgaben Feinstäube (PM10) herausfiltern können. Doch je kleiner und feiner, desto gefährlicher sind die Stäube, die ihre tödliche Wirkung erst nach dem Einatmen in der Lunge entfalten. Dort sind sie leibesfruchtschädigend, krebserregend und mit ihren problematischen Anhaftungen für zahlreiche weitere Atemwegserkrankung verantwortlich. Wie neuere Statistiken belegen, oft mit tödlichem Ausgang und steigender Tendenz. (siehe in Anlage: Schadstoff-Report „Tod vom Allerfeinsten“)
Abgasfilter unzureichend
Gewebefilter, wie sie in der Bergkamener HARPEN-Anlage zum Einsatz kommen sollen, sind nicht in der Lage, lungengängige Feinststäube zu filtern. So können von den Feinstäuben mit dem Durchmesser PM-2,5 gerade einmal 20 % heraus gefiltert werden. Somit werden 80 % dieser Staubanteile ungefiltert in die Umwelt abgeben. Dies mit den zu erwartenden Folgen, wie z.B. einem Anstieg der Krebserkrankungen in der Region. Lungengängige Feinstäube (ab PM-2,5 bis PM-0,1) werden von keinem Filter zurückgehalten, noch unterstehen sie einem gesetzlichen Grenzwert. Es ist deshalb ein Irrglaube, das die Technik alles zu lösen vermag, was an Schadstoffen durch die Verbrennung von Abfällen entsteht.
Dabei sollte den Bürgern in und um die Region von Bergkamen vermittelt werden, das die gewählten Filteranlagen der Fa. HARPEN nicht dem Stand der Technik entsprechen, sondern das Billigste an Anlagentechnik darstellt, was in der BRD auf dem Markt angeboten wird. Es ist deshalb die Forderung zu erheben, das die geplante Anlage zumindest mit einer Rauchgasreinigung auszurüsten ist, die einen vorsorgenden Umweltschutz für die betroffene Bevölkerung ermöglicht, wie er in anderen Anlagen längst realisiert wurde. (s.a. MVA Borsigstr. / Hamburg, MVA Kiel, MVA Bielefeld)
Unser Fazit:
Der Umweltverband DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Bundesverband Deutschland e.V. vertritt deshalb die Auffassung, das besonders überwachungsbedürftiger Abfall in Verbrennungsanlagen entsorgt werden muss, die nach 17. BImSchV mit einer Feuerungstemperatur von mind. 1.100 Grad ausgestattet sind. Diese Argumentation folgt auch im Ansatz der Gesetzgeber: ist der Chloranteil von Althölzern im Input höher als 1 Prozent, so müssen die gesamten belasteten Hölzer mit einer Temperatur von 1.100 Grad verbrannt werden. Die Frage allerdings sei dabei erlaubt, wer dies garantiert, bzw. kontrolliert, denn über die zerkleinerten Holzhackschnitzel ist dies nicht mehr möglich. Ein Qualitätsmanagement für die Althölzer – von der Quelle bis zur Anlieferung – ist deshalb zwingend geboten.
Die geforderten höheren Temperaturen von über 1.100 Grad gewährleisten zur Zeit i.d.R. nur Sonderabfallverbrennungsanlagen. Deshalb muss die logische Konsequenz auch lauten, diese belasteten Abfälle ausschließlich in Hochtemperaturanlagen zu entsorgen, die ebenfalls über eine 6-8-fache Filteranlage verfügen. Ob sich mit derartig aufwendigen Anlagen noch das gleiche Geld wie mit unzureichenden technischen Standard in Bergkamen von HARPEN geplant verdienen lässt, darf allerdings bezweifelt werden.
V.i.s.d.P:
Klaus Koch / Presse /
Öffentlichkeitsarbeit
für den Umweltverband
DAS BESSERE MÜLLKONZEPT
Bundesverband Deutschland e.V.
e-Mail:muellkonzept-sh@t-online.de
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Aus für Biomasse Kraftwerk
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Saarland: Anhörungstermin für umstrittenes Biomasse-Kraftwerk abgesagt
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Illegale Müllverbennung in Lünen? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 300 Firmen
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Die folgen des Bergkamener Biomassekraftwerk
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Aktuelles:Stand der Unterschriftenaktion am 25.02.2004 Trotz einseitiger Information (bisher berichtete nur der Hellweger Anzeiger ausführlich über die Sache) läuft die Unterschriftenaktion gut an. 3019 Bürger haben bereits unterschrieben, und sich gegen das BMHKW ausgesprochen. Sie wollen keine weiteren Belastungen in Bergkamen und Umgebung! Informieren auch Sie Bekannte, Freunde, Verwandte und interessierte Bürger, denn Schadstoffe kennen keine Grenzen!
Umweltkriminalität in Deutschland: weniger Verstöße registriert Trend der vergangenen vier Jahre setzt sich fort, Aufklärungsrate steigt weiter Berlin. Die Zahl der registrierten Umweltdelikte in Deutschland ging im Jahr 2002 mit rund 33.400 bekannt gewordenen Straftaten erneut deutlich zurück. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 waren es noch 41.152 registrierte Fälle. Dies zeigt die Studie "Umweltdelikte 2002", die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt herausgegeben hat. Offen bleibt allerdings, ob die Umweltkriminalität tatsächlich seit 1998 kontinuierlich abnimmt oder eher die Anzeigebereitschaft rückläufig ist. Möglich ist auch, dass die Sensibilität für Umweltschädigungen nachgelassen hat. Ein erfreuliches Ergebnis der Studie ist, dass der Anteil der Umweltkriminalität an der Gesamtkriminalität auch im Jahr 2002 mit 0,4 Prozent beachtlich niedrig war. Hervorzuheben ist auch, dass die Aufklärungsquote bei Straftaten gegen die Umwelt mit 63,3 Prozent im Jahr 2002 weiter gestiegen ist und somit deutlich über der Quote der Gesamtkriminalität liegt (52,6 Prozent). An der Spitze der Umweltdelikte steht seit den 90er-Jahren der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen. Mit 18.914 bekannt gewordenen Fällen weisen sie mehr als die Hälfte aller durch das Strafgesetzbuch (StGB) im Jahr 2002 erfassten Taten aus. Allein die vom unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen erfasste umweltgefährdende Abfallbeseitigung - beispielsweise ist das Auffüllen einer Grube mit Altreifen oder Altölfässern unter Strafe gestellt - macht fast die Hälfte aller durch das StGB erfassten Taten aus. Für die Studie wertete das UBA die Daten der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes, der Landesstatistikämter sowie des Statistischen Bundesamtes aus. Auffällig ist, dass die einzelnen Bundesländer extrem unterschiedliche Zahlen zur Umweltkriminalität vorlegen. So wurden beispielsweise in Schleswig-Holstein 101,2 Fälle je 100.000 Einwohner bekannt, in Bayern waren es nur 11,1 Fälle. Bei der Aufklärung war Sachsen-Anhalt mit einer Quote von 79,6 Prozent führend, während Berlin nur 41,0 Prozent der Verstöße ahnden konnte. Allerdings können die vorliegenden Statistiken über die Ursachen und Hintergründe für regionale Häufigkeit und Erscheinungsformen der Kriminalität sowie die Verfolgungspraxis keinen Aufschluss geben. Verteilung der Umweltdelikte 2002 in Deutschland Grafik: UBA 2003 Umweltdelikte wurden überwiegend von männlichen Tätern im mittleren Alter zwischen dreißig und fünfzig Jahren begangen. Es handelte sich in der Regel um Einzeltäter. Die vorliegende Studie lässt keine Rückschlüsse auf die zu vermutende Dunkelziffer in der Umweltkriminalität zu. Grundsätzlich erfassen Kriminalitätsstatistiken nur einen Ausschnitt der Realität. Daher kann auch die veröffentlichte Auswertung kein realitätsgetreues Abbild der tatsächlichen Umweltkriminalität in Deutschland liefern. So bleibt offen, ob es sich um einen anhaltenden Abwärtstrend oder eine mangelnde Durchsetzung der Rechtsnormen in der Praxis handelt. Die Studie "Umweltdelikte 2002 - Eine Auswertung der Statistiken" ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 65/03 erschienen, umfasst 141 Seiten und kostet 10,- Euro. Sie ist erhältlich bei Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin, Fax: 030/ 218 13 79. Kontakt: Umweltbundesamt, Postfach 330022, D-14191 Berlin, Tel. 030-8903-2215, Fax: 030-8903-2798, eMail: thomas.hagbeck@uba.de,
Internet: www.umweltbundesamt.de.
http://www.free.de/WiLa/Klaerschlamm/mvafragh.htmhttp://www.presse-service.de/Static/430037.html Bürgern stinkt die Müllverbrennung
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Pressemitteilung
Petition an den Deutschen Bundestag zum Thema Altholzverbrennung
20.12.2000 PM 121/LFGS Abfall
Bund Naturschutz (BN) und Bürgerinitiativen fordern: Hohe technische Standards für Altholzverbrennungsanlagen - Keine Subventionierung der Stromgewinnung aus hochbelastetem Altholz nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)
Nach dem Arbeitsentwurf für eine Altholzverordnung des Bundesumweltministeriums (BMU) ist vorgesehen, dass mit Giftstoffen belastete Althölzer in Industrieanlagen mit unzureichender Abgasreinigung verbrannt werden dürfen. Darüber hinaus soll die Stromgewinnung aus hochbelasteten Althölzern nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) in Verbindung mit der Biomasse-Verordnung sogar noch gefördert werden.
Der Bund Naturschutz und die Bürgerinitiativen begrüßen zwar grundsätzlich die Gewinnung und Förderung von Energie aus nicht und wenig belastetem Altholz, fordern aber, dass hochbelastete Althölzer, d.s. mit giftigem Holzschutzmitteln behandelte Althölzer in Sondermüllverbrennungsanlagen beseitigt werden. Sollten dennoch neue Verbrennungsanlagen für hochbelastete Althölzer gebaut werde, müssen diese hohe technische Standards einhalten. Bestehende Altholzverbrennungsanlagen sind entsprechend technisch nachzurüsten oder stillzulegen.
Die Bürger in Zapfendorf leiden besonders unter den Emissionen einer Altholzverbrennungsanlage. Die Bürgerinitiative Zapfendorf hat deshalb eine Petition an den Deutschen Bundestag zu den geforderten technischen Standards einer Altholzverbrennungsanlage gerichtet, der sich der Bund Naturschutz anschließt.
Da die zwölf Punkte der Petition sehr detailliert ausgearbeitet sind, ist im Folgenden eine Zusammenstellung der wichtigsten Forderungen zu finden:
1. Hochbelastetes Altholz ist keine Biomasse Das Wort Biomasse suggeriert dem Bürger Umweltfreundlichkeit, die bei vielen Anlagen zur Altholzverbrennung nicht gegeben ist. Die Verbrennung von hochbelastetem Altholz führt u.a. zur Emission von Schwermetallen wie Quecksilber, Blei, Cadmium. Es entstehen neue Schadstoffe wie z.B. Dioxine und Furane. Die Emissionen von Anlagen für Altholzverbrennung liegen z.T. deutlich über denen von Sondermüllverbrennungsanlagen.
2. An Standort und Technik von Verbrennungsanlagen sind hohe Anforderungen zu stellen Der Standort muss eine Gefährdung der Bevölkerung so weit wie möglich ausschließen. Bei der Standortprüfung müssen sorgfältig Vorbelastungen und die Gesamtheit weiterer Emissionsquellen geprüft werden. Die Forderung modernster Technik stellt sicher, dass ein Minimum an Schadstoffen wieder in die Umwelt gelangt. Auch für die Emissionsmessungen ist modernste Technik einzusetzen. Weiterhin ist eine optimale Energienutzung in Form von Kraft-Wärme-Kopplung Voraussetzung für die Genehmigung einer Anlage.
3. Herabsetzung von Grenzwerten Grenzwerte reduzieren nur das statistische Mittel von Erkrankungen, sie schützen nicht den Einzelnen! Die Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImSchV) sind in vielen Teilen durch den Stand der Technik überholt. Daher sind eine Reihe von Werten dem aktuellen Standard anzupassen.
4. Transparenz schafft Vertrauen Alle Messdaten sollen den Bürgern sowie den Überwachungsbehörden kontinuierlich bekannt gegeben werden.
5. Keine Subventionierung der Stromgewinnung aus hochbelastetem Altholz nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Mit dem Wort Biomasse wird zukunftsweisender und sauberer Brennstoff suggeriert. Tatsächlich müssen aber wegen des hohen Schadstoffpotenzials beachtliche Preise für die Entsorgung von Altholz gezahlt werden. Eine zusätzliche Förderung der Altholzverbrennung ist daher abzulehnen.
6. Vertiefte medizinische Studien Es gibt Hinweise, dass ein Zusammenwirken vieler Schadstoffe (auch in kleinsten Dosen) zu anderen Krankheitsbildern führt als die Wirkung von Einzelschadstoffen. Zu diesem Themenkomplex fordern wir vertiefte Studien. Ein erster Schritt hierzu ist ein bundesweites Krebsregister.
7. Stärkung der Bürgerrechte: Verbandsklagerecht Klagen gegen Genehmigungsbescheide glichen bisher dem Kampf David gegen Goliath. Kaum ein Bürger hat die finanziellen Möglichkeiten, eine Klage durch viele Instanzen durchzufechten. Durch die Chance, einen Verband mit der Klage zu betrauen, würde ein Stück mehr Gerechtigkeit geschaffen.
Der Bund Naturschutz und die Bürgerinitiativen fordern gemeinsam, die Behandlung von Holz mit hochgiftigen Holzschutzmitteln und schadstoffhaltigen Beschichtungen zu verbieten, damit nicht für alle Zeit schadstoffbelastete Althölzer verbrannt werden müssen.
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
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VDI nachrichten, 6.Februar 2004, Nr. 6, Seite 9
Energie: Ohne Subventionen wären Anlagen unwirtschaftlich
Stromerzeugung auf dem Holzweg
Biomasse-Kraftwerke sind auf dem Vormarsch. Aber der Brennstoff Holz wird langsam knapp und Wirtschaftlichkeit lässt sich nur durch Subventionen sicherstellen.
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