Westfälische Rundschau 05.08.2004

 

Fundament für Kraftwerk schon gelegt

Die Fundamente für das "Biomasseheizkraftwerk" auf dem Monopolgelände werden jetzt gegossen. (Foto: Paulitschke)

Bergkamen. (-nz) Nur auf den ersten Blick scheint es ruhig geworden zu sein um das sogenannte Biomasseheizkraftwerk. Denn zum einen werden für das Projekt der Harpen Energie Contracting GmbH auf dem ehemaligen Monopol-Gelände bereits die Fundamente gegossen. Zum anderen wird in der nächsten Woche die Entscheidung darüber fallen, mit welchen konkreten rechtlichen Schritten die Initiative der Kraftwerksgegner gegen die erteilten beiden Teilgenehmigungen vorgehen wird. Deren sofortige Vollziehung hatte bekanntlich die Bezirksregierung in Arnsberg unlängst angeordnet.

Gegenwärtig sei man nicht nur dabei, die Fundamente für die diversen Gebäude des Biomassekraftwerkes gießen zu lassen, bekannte jetzt Christoph Müller von der Harpen Energie Contracting GmbH auf Anfrage unserer Redaktion. Gleichzeitig würden auch die Container für die Bauleitung aufgestellt und die Baustelleneinrichtungen damit komplettiert. Schon Mitte August, so der Sprecher der Dortmunder Investorin, werde dann das immerhin 37 Meter hohe Treppenhaus gebaut. Christoph Müller: "Ab Mitte September beginnt schließlich die Errichtung des Stahlgerüstes für das Kesselhaus." Abgeschlossen werden sollen die Bau- und Montagearbeiten dann im Herbst nächsten Jahres - wenig später könnte dann die Inbetriebnahme des Biomassekraftwerkes erfolgen.

Treppenhaus wird zuerst gebaut - 37 Meter hoch

Vorausgesetzt, die Interessengemeinschaft "Bürger und Umwelt gegen zusätzliche Müllverbrennung (Biomassekraftwerk) in Bergkamen" mit Gerhard Helms, Dieter Pracht und Manfred Jacka an ihrer Spitze landet nicht doch noch einen juristischen Erfolg. Die Basis dafür soll der Werner Rechtsanwalt Dr. Christoph Stiens. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht wurde jedenfalls von der Initiative beauftragt, Erfolg versprechende rechtliche Schritte gegen das Harpen-Projekt aufzuzeigen und einzuleiten. "Fakt ist, dass Widersprüche gegen die erste und auch gegen die zweite Teilgenehmigung für die Anlage vorliegen. Sie haben indes keine aufschiebende Wirkung, weil die Bezirksregierung Arnsberg bekanntlich die sofortige Vollziehung ihres Genehmigungsbescheides angeordnet hat", beschrieb Dr. Stiens gestern in einem Gespräch mit unserer Redaktion den Ausgangspunkt seiner Überlegungen. Nun gebe es letztlich zwei Möglichkeiten: Zum einen eine Klage mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche, oder zum anderen - und nach einer Entscheidung über die eingelegten Widersprüche - ein

Entscheidung über Klage fällt in der nächsten Woche

Rechtsstreit in der Hauptsache. Nach einem weiteren Gespräch mit der Spitze des Bergkamener Interessengemeinschaft in der nächsten Woche werde die Entscheidung fallen, welchen juristischen Weg man gehen werde. Ansatzpunkt für eine grundsätzliche Auseinandersetzung sei aus seiner Sicht und nach einer ersten Einsicht in die Verfahrensankten im übrigen "die Tatsache, dass Harpen mit Schadstoffen belastete Althölzer mit einer geringeren Temperatur verbrennen wolle als dies gesetzlich vorgeschrieben und auch notwendig ist, um die im Holz enthaltenen Giftstoffe unschädlich zu machen", so Dr. Christoph Stiens.

Als "ausgesprochen unrühmlich" kritisierte der Werner Anwalt im übrigen die Rolle der Stadt Bergkamen im Zusammenhang mit dem geplanten Heizkraftwerk auf dem einstigen Werksgelände der Schachtanlage Monopol: "Meiner Kenntnis nach gibt es überhaupt keine Kommune, die eine Müllverbrennungsanlage in Wohngebietsnähe begrüßen würde. Die Stadt Bergkamen hat als Verfahrensbeteiligte dennoch überhaupt nichts gegen die Pläne der Firma Harpen unternommen."

05.08.2004